Alkohol- Drogenverstoß

Trunkenheit am Steuer – empfindliche Strafen laut Bußgeldkatalog

Alkohol und Drogen am Steuer gelten als gefährlichste Verkehrsdelikte. Alljährlich kommen hunderte Menschen bei Unfällen, die durch Alkohol- oder Drogenkonsum verursacht werden, zu Schaden, allzu oft auch zu Tode. Daher werden Verstöße gegen das Alkoholverbot am Steuer besonders schwer geahndet.

Bußgeldkatalog – welche Strafen gelten bei Alkohol am Steuer?

Die Grenze bei Alkohol am Steuer in Deutschland liegt bei 0,5 Promille. Überschreitet der Alkoholpegel diesen Wert, liegt ein Verstoß gegen das Alkohol Verbot am Steuer vor. Wie hoch die Strafe ist, hängt zum einen davon ab, in welchem Maße dieser Wert überschritten wurde, zum anderen, ob dieser Verstoß wiederholt festgestellt wurde. So müssen sich Autofahrer, die zum ersten Mal mit Trunkenheit am Steuer auffallen, auf ein Bußgeld in Höhe von 500,- €, 2 Punkte in Flensburg, sowie ein einmonatiges Fahrverbot einstellen. Wer bereits zum zweiten Mal mit einem Pegel von mehr als 0,5 Promille am Steuer erwischt wird, zahlt ein Bußgeld von 1000,- € und muss mit einem dreimonatigen Fahrverbot rechnen. Bei weiteren Verstößen gegen das Alkoholverbot am Steuer steigt die Geldstrafe auf 1.500,- €. Richtig problematisch wird es, wenn ein Alkoholwert von mehr als 1,1 Promille gemessen wird. In diesem Fall des Alkohol Missbrauchs werden sowohl Bußgeld als auch Punktevergabe individuell je nach Schwere des Verstoßes, jedoch in empfindlicher Höhe vergeben. Dazu erfolgt eine zusätzliche Geldstrafe, ein Entzug der Fahrerlaubnis oder sogar schlimmstenfalls eine Freiheitsstrafe. Alkohol am Steuer sollten Sie also keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen.

Fahren unter Drogeneinfluss

Das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss wird genauso geahndet wie Alkohol am Steuer – in Abhängigkeit davon, ob es sich um einen erstmaligen Verstoß oder eine Wiederholungstat handelt. Ob Drogeneinfluss oder Trunkenheit am Steuer – bereits die hohen Geldbußen treffen Autofahrer schmerzlich.Schwerer noch können Punktevergabe oder Entzug der Fahrerlaubnis wiegen, besonders wenn womöglich das Führen eines Fahrzeugs für das Ausüben des Berufs erforderlich ist. Daher sollten Sie stets sicher sein, dass die Messung des Alkohol Wertes korrekt erfolgt. Abweichungen durch ungenaues Messen sind keine Seltenheit, aus diesem Grund ist nahezu jeder zweite Bußgeldbescheid nicht korrekt. Dies kann schwere Konsequenzen nach sich ziehen. Nutzen Sie unseren kostenlosen Service und lassen Sie uns für Sie überprüfen, ob der Ihnen vorliegende Bußgeldbescheid korrekt ist. Vergeuden Sie keine Zeit und nehmen Sie gleich zu uns Kontakt auf.

Alkoholverstoß

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbotLohnt ein Einspruch?
Verstoß gegen die 0-Promille-Grenze als Fahranfänger/Fahrer
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Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze
… beim 1. Mal500 €21 MonatJetzt prüfen lassen
… beim 2. Mal1.000 €23 MonatJetzt prüfen lassen
… beim 3. Mal1.500 €23 MonatJetzt prüfen lassen
bei relativer Fahruntüchtigkeit (ab 0,3 Promille möglich) oder absoluter Fahruntüchtigkeit (ab 1,1 Promille)
Trunkenheit im VerkehrGeldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr2 oder 3Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der FahrerlaubnisJetzt prüfen lassen

Gefährdung des Straßenverkehrs
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre2 oder 3
Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der FahrerlaubnisJetzt prüfen lassen
* aber unter 0,5 Promille

Drogenverstoß

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