Rotlichtverstoß

Bußgeldkatalog Rotlichtverstoß

Eine rote Ampel darf nicht überfahren werden. Dennoch kann dies jedem Verkehrsteilnehmer einmal passieren – sei es aus Unvorsichtigkeit, aus Unachtsamkeit oder wegen einer Fehleinschätzung. Werden Sie dabei geblitzt, wie Sie eine rote Ampel überfahren, lässt der Bußgeldbescheid nicht lange auf sich warten. Konsequenzen können hohe Geldstrafen, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot sein. Wie hoch die Strafe beim Rotlichtverstoß im Bußgeldkatalog ausfällt, hängt immer von der Situation ab.

Bußgeldkatalog – Rote Ampel überfahren

Bei einem Rotlichtverstoß kommt es auf verschiedene Faktoren an. Der Bußgeldkatalog unterscheidet hier zunächst, wie kurz der Zeitraum von der Schaltung der Ampel auf Rot bis zum Regelverstoß war. Wer innerhalb von einer Sekunde die rote Ampel überfährt, kann mit deutlich geringeren Strafen rechnen. Des Weiteren gilt es zu unterscheiden, ob eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder eine Sachbeschädigung vorliegt. Kommt es also im Zuge des Rotlichtverstoßes zu einer Gefährdung oder einem Unfall, kann der Rotlichtverstoß ein Fahrverbot und eine sehr hohe Geldstrafe nach sich ziehen. Da der Verstoß anhand diverser Messungen festgestellt wird, besteht jedoch eine relativ hohe Fehlerquote. Die Erfahrung zeigt, dass jeder zweite Bußgeldbescheid fehlerhaft ist. So können Sie bei einem Rotlichtverstoß unter Umständen härter bestraft werden, als dies rechtens gewesen wäre. Daher raten wir Ihnen, einen Bußgeldbescheid nicht einfach zu akzeptieren, sondern die Angelegenheit genauestens prüfen zu lassen.

Ihre Radarkanzlei – Unsere Hilfe bei Rotlichtverstoß

Nehmen Sie Ihren Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes nicht einfach hin. Häufig ergeben die Prüfungen unserer qualifizierten Fachanwälte Fehler in den Verkehrsmessungen. Nur geringe Abweichungen können darüber entscheiden, ob Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird oder ob Ihnen eine empfindliche Geldstrafe blüht. Hingegen können Sie, wenn fehlerhafte Messwerte festgestellt werden, den Bußgeldbescheid zum Rotlichtverstoß anfechten. Die Radarkanzlei bieten Ihnen eine kostenfreie Prüfung Ihres Bußgeldbescheids an. Senden Sie uns einfach Ihren Bußgeldbescheid und füllen Sie dazu das Online-Formular aus. Innerhalb von nur 48 Stunden erhalten Sie eine qualifizierte Einschätzung der Sachlage.

Sie möchten gegen Ihren Bußgeldbescheid zum Rotlichtverstoß Einspruch erheben? Sie haben Fragen zu unserer kostenfreien Bußgeld-Prüfung? Sie benötigen weiteren anwaltlichen Rat? Bitte sprechen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da.

Rotlichtverstoß

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbotLohnt ein Einspruch?
einfacher Rotlichtverstoß 90 €1Jetzt prüfen lassen
… mit Gefährdung200 €21 MonatJetzt prüfen lassen
… mit Unfallfolge240 €21 MonatJetzt prüfen lassen
qualifizierter Rotlichtverstoß 200 €21 MonatJetzt prüfen lassen
… mit Gefährdung320 €21 MonatJetzt prüfen lassen
… mit Unfallfolge360 €21 MonatJetzt prüfen lassen
qualifizierter Rotlichtverstoß begründet die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)*Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre2 oder 3 PunkteFahrverbot bis 6 Monate oder Führer- scheinentzugJetzt prüfen lassen
an Ampeln mit Grünpfeil für Rechtsabbieger
Verstoß gegen Wartepflicht vorm Abbiegen70 €1Jetzt prüfen lassen
… mit Gefährdung100 €1Jetzt prüfen lassen
… mit Behinderung des frei- gegebenen Fußgänger- oder Radverkehrs100 €1Jetzt prüfen lassen
… mit Gefährdung des freigegebenen Fußgänger- oder Radverkehrs150 €1Jetzt prüfen lassen
* Bewertung des Verstoßes als Straftat im Einzelfall möglich

YouTube aktivieren?

Auf dieser Seite gibt es mind. ein YouTube Video. Cookies für diese Website wurden abgelehnt. Dadurch können keine YouTube Videos mehr angezeigt werden, weil YouTube ohne Cookies und Tracking Mechanismen nicht funktioniert. Willst du YouTube dennoch freischalten?