Rotlichtverstoß
Bußgeldkatalog Rotlichtverstoß
Eine rote Ampel darf nicht überfahren werden. Dennoch kann dies jedem Verkehrsteilnehmer einmal passieren – sei es aus Unvorsichtigkeit, aus Unachtsamkeit oder wegen einer Fehleinschätzung. Werden Sie dabei geblitzt, wie Sie eine rote Ampel überfahren, lässt der Bußgeldbescheid nicht lange auf sich warten. Konsequenzen können hohe Geldstrafen, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot sein. Wie hoch die Strafe beim Rotlichtverstoß im Bußgeldkatalog ausfällt, hängt immer von der Situation ab.
Bußgeldkatalog – Rote Ampel überfahren
Bei einem Rotlichtverstoß kommt es auf verschiedene Faktoren an. Der Bußgeldkatalog unterscheidet hier zunächst, wie kurz der Zeitraum von der Schaltung der Ampel auf Rot bis zum Regelverstoß war. Wer innerhalb von einer Sekunde die rote Ampel überfährt, kann mit deutlich geringeren Strafen rechnen. Des Weiteren gilt es zu unterscheiden, ob eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder eine Sachbeschädigung vorliegt. Kommt es also im Zuge des Rotlichtverstoßes zu einer Gefährdung oder einem Unfall, kann der Rotlichtverstoß ein Fahrverbot und eine sehr hohe Geldstrafe nach sich ziehen. Da der Verstoß anhand diverser Messungen festgestellt wird, besteht jedoch eine relativ hohe Fehlerquote. Die Erfahrung zeigt, dass jeder zweite Bußgeldbescheid fehlerhaft ist. So können Sie bei einem Rotlichtverstoß unter Umständen härter bestraft werden, als dies rechtens gewesen wäre. Daher raten wir Ihnen, einen Bußgeldbescheid nicht einfach zu akzeptieren, sondern die Angelegenheit genauestens prüfen zu lassen.
Ihre Radarkanzlei – Unsere Hilfe bei Rotlichtverstoß
Nehmen Sie Ihren Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes nicht einfach hin. Häufig ergeben die Prüfungen unserer qualifizierten Fachanwälte Fehler in den Verkehrsmessungen. Nur geringe Abweichungen können darüber entscheiden, ob Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird oder ob Ihnen eine empfindliche Geldstrafe blüht. Hingegen können Sie, wenn fehlerhafte Messwerte festgestellt werden, den Bußgeldbescheid zum Rotlichtverstoß anfechten. Die Radarkanzlei bieten Ihnen eine kostenfreie Prüfung Ihres Bußgeldbescheids an. Senden Sie uns einfach Ihren Bußgeldbescheid und füllen Sie dazu das Online-Formular aus. Innerhalb von nur 48 Stunden erhalten Sie eine qualifizierte Einschätzung der Sachlage.
Sie möchten gegen Ihren Bußgeldbescheid zum Rotlichtverstoß Einspruch erheben? Sie haben Fragen zu unserer kostenfreien Bußgeld-Prüfung? Sie benötigen weiteren anwaltlichen Rat? Bitte sprechen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da.
Rotlichtverstoß
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
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einfacher Rotlichtverstoß | 90 € | 1 | – | Jetzt prüfen lassen |
… mit Gefährdung | 200 € | 2 | 1 Monat | Jetzt prüfen lassen |
… mit Unfallfolge | 240 € | 2 | 1 Monat | Jetzt prüfen lassen |
qualifizierter Rotlichtverstoß | 200 € | 2 | 1 Monat | Jetzt prüfen lassen |
… mit Gefährdung | 320 € | 2 | 1 Monat | Jetzt prüfen lassen |
… mit Unfallfolge | 360 € | 2 | 1 Monat | Jetzt prüfen lassen |
qualifizierter Rotlichtverstoß begründet die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)* | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre | 2 oder 3 Punkte | Fahrverbot bis 6 Monate oder Führer- scheinentzug | Jetzt prüfen lassen |
an Ampeln mit Grünpfeil für Rechtsabbieger | ||||
Verstoß gegen Wartepflicht vorm Abbiegen | 70 € | 1 | – | Jetzt prüfen lassen |
… mit Gefährdung | 100 € | 1 | – | Jetzt prüfen lassen |
… mit Behinderung des frei- gegebenen Fußgänger- oder Radverkehrs | 100 € | 1 | – | Jetzt prüfen lassen |
… mit Gefährdung des freigegebenen Fußgänger- oder Radverkehrs | 150 € | 1 | – | Jetzt prüfen lassen |
* Bewertung des Verstoßes als Straftat im Einzelfall möglich |